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Artikel 133 [Rechtsnachfolge, Vereinigtes Wirtschaftsgebiet]

Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

Durch Art. 133 wird der Bund umfassend Rechtsnachfolger der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Art. 127 Rn. 1). Die Rechtsnachfolge bezieht sich auch auf die Beamten und Angestellten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes. So sind die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes aus Dienstverhältnissen der Beschäftigten der amerikanischen und britischen Besatzungszonen auf den Bund übergegangen (v. Münch/Kunig/Mager/Goldhammer Art. 133 Rn. 6; Friauf/Höfling/Höfling/Burkiczak Art. 133 Rn. 8 f.; Dreier/Wittreck Art. 133 Rn. 10).